Politik
Das Reichstagsgebäude im Regierungsviertel
Das Reichstagsgebäude im Regierungsviertel
Hauptartikel: Politik in Berlin
Bundeshauptstadt
Der erste Deutsche Bundestag nach der Wiedervereinigung entschied 1991 im so genannten Hauptstadtbeschluss, dass Berlin als Bundeshauptstadt auch Sitz des Bundestages, der Bundesregierung und des Bundesrates werden sollte. Seit 1994 befindet sich auch der erste Amtssitz des Bundespräsidenten in Berlin, 1999 fand der Umzug des größten Teils der Bundesregierung von Bonn nach Berlin statt. Berlin ist aber keine zentralistische Hauptstadt, da sich ein Großteil der Ministerien und anderen Bundesinstitutionen nach wie vor in der früheren Bundeshauptstadt (jetzt Bundesstadt) Bonn oder in anderen Städten befindet.
Land Berlin
Das Rote Rathaus in Berlin-Mitte
Das Rote Rathaus in Berlin-Mitte
Berlin ist seit der Wiedervereinigung der ehemals getrennten beiden deutschen Staaten am 3. Oktober 1990 ein Land der Bundesrepublik Deutschland, ein so genannter Stadtstaat. Die Anzahl der Bezirke, in die Berlin untergliedert ist, wurde zum 1. Januar 2001 von ursprünglich 23 auf zwölf reduziert. Das Landesparlament des Landes Berlin, die gesetzgebende Gewalt, ist nach der Verfassung von Berlin das Abgeordnetenhaus von Berlin. In ihm sind zurzeit Abgeordnete aus SPD, CDU, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vertreten. SPD und Die Linke bilden die aktuelle Regierungskoalition. Die Landesregierung (als Spitze der Exekutive) ist der Senat von Berlin, bestehend aus dem Regierenden Bürgermeister (derzeit Klaus Wowereit, SPD) und bis zu acht Senatoren. Der Regierende Bürgermeister ist zugleich Repräsentant des Landes und der Stadt.
Verwaltung
Da Berlin eine Einheitsgemeinde ist, stellen die Bezirke keine eigenständigen Gemeinden dar und sind somit stark vom Senat und den ihm nachgeordneten Senatsverwaltungen abhängig, die auf der Verwaltungsebene die Fachaufsicht gegenüber den Bezirken ausüben. Dennoch gibt es in jedem Berliner Bezirk eine eigene – allerdings nicht als Parlament, sondern als Teil der Verwaltung ausgestaltete – Volksvertretung, die Bezirksverordnetenversammlung (BVV), welche das Bezirksamt, bestehend aus Bezirksbürgermeister und fünf Stadträten, nach Parteienproporz wählt. Bürgermeister und Stadträte haben daher trotz ihrer quasipolitischen Wahl den Status eines Wahlbeamten inne. Die Bürgermeister der Bezirke bilden unter Vorsitz des Regierenden Bürgermeisters den Rat der Bürgermeister, der den Senat berät.
Siehe auch: Bezirksverwaltung in Berlin
Wappen und Flagge
Hauptartikel: Wappen Berlins, Flagge Berlins
Das Berliner Wappen zeigt einen „aufgerichteten schwarzen Bären mit roter Zunge und roten Krallen“, den so genannten Berliner Bären. Die Herkunft dieses Wappentieres ist ungeklärt. Es wird vermutet, dass es sich entweder um eine Anspielung auf den Begründer der Mark Brandenburg Albrecht den Bären oder eine lautmalerische Interpretation des Stadtnamens handelt. Der Bär ist erstmals auf einem Siegel von 1280 zu sehen. Erst im 19. Jahrhundert hatte sich allerdings der Berliner Bär endgültig gegen den Brandenburgischen Adler als Hoheitszeichen der Stadt durchgesetzt. Die Berliner Landesflagge zeigt den Berliner Bären vor weißem Hintergrund, mit einem roten Streifen am oberen und unteren Rand der Flagge. Das Landessymbol enthält den Berliner Bären auf silbernem Schild. Das Landeswappen besitzt außerdem eine goldene Krone. Die Berliner Bezirke besitzen eigene Wappen, führen aber den Berliner Bären in der Mauerkrone.